Ausländischer Führerschein
Mit deinem ausländischen Führerschein darfst du nach Wohnsitzanmeldung in Deutschland in der Regel noch 6 Monate fahren, bevor du die Umschreibung auf eine deutsche Fahrerlaubnis benötigst. Der Gesetzgeber gewährt dir drei Jahre Zeit für die Umschreibung. Solltest du diese Frist versäumen, musst du einen komplett neuen Führerschein machen (inkl. Theorieunterricht und Pflichtstunden) um in Deutschland fahren zu dürfen.
Dein Herkunftsland ist dafür entscheidend, ob dein Führerschein einfach gegen eine deutsche Fahrerlaubnis getauscht werden kann oder du die theoretische und/oder praktische Prüfung absolvieren musst. Auskunft darüber erhältst du beim Straßenverkehrsamt Eckernförde.
Du benötigst für die Umschreibung...
- deinen Personalausweis bzw. Reisepass
- deinen nationalen Führerschein
- eine Übersetzung des Führerscheins (ADAC Schleswig-Holstein, Saarbrückenstraße 54, 24114 Kiel)
- ein Passfoto
- eine Sehtestbescheinigung, die du bei jedem Optiker oder Augenarzt erhältst
- Kursus "Sofortmaßnahmen am Unfallort"
- eine Anmeldebescheinigung deiner Fahrschule
Theoretische Prüfung
Die theoretische Prüfung kann in vielen Sprachen oder auf Wunsch auch mit Dolmetscher absolviert werden. Das Lehrmaterial in deiner Heimatsprache kannst du über uns beziehen.
Praktische Fahrprüfung
Um dich optimal auf die praktische Fahrprüfung vorzubereiten, solltest du ca. 2 - 3 Übungsstunden mit uns vereinbaren.
