Begleitetes Fahren mit 17

Unter bestimmten Bedingungen - nur innerhalb Deutschlands und nur in Begleitung - darfst du bereits ab 17 Jahren im öffentlichen Straßenverkehr mit dem Auto fahren.
Dieses Privileg soll den Jugendlichen hauptsächlich die Gelegenheit geben, praktische Fahrerfahrungen in Alltagssituationen zu sammeln. Dabei setzen die Initiatoren insbesondere auf einen "mäßigenden Einfluss" der Begleitperson.
Die Begleitperson ist nur Ansprechpartner, allein verantwortlicher Fahrzeugführer bist du!


Die Begleitperson soll helfen, dass du

vorausschauend/rücksichtsvoll fährst,
auch das Geschehen am Fahrbahnrand erfasst,
andere Verkehrsteilnehmer richtig einschätzt,
mit angepasster Geschwindigkeit fährst,
Verkehrszeichen/Straßenverhältnisse beachtest,
Risiken im Straßenverkehr vermeidest.

Ablauf

Ausbildungsbeginn frühestens mit 16 1/2 Jahren .

Nach erfolgreicher Absolvierung der Theorieprüfung sowie der praktischen Fahrprüfung erhältst du eine Prüfungsbescheinigung, die bis 3 Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres gültig ist.

Diese Bescheinigung berechtigt dich, nur in Deutschland und nur in Begleitung bereits mit 17 Jahren im öffentlichen Straßenverkehr mit dem Auto zu fahren. Deine 2jährige Probezeit läuft ab sofort.

Sobald du das 18. Lebensjahr vollendet hast, wird dir der EU-Führerschein ausgehändigt.


Voraussetzungen Fahrschüler

Zustimmung des gesetzlichen Vertreters
Benennung mindestens einer Begleitperson
keine Bedenken an der Fahreignung
normale Ausbildung in der Fahrschule

Voraussetzungen Begleitperson

Mindestalter 30 Jahre
namentlich benannt
Führerschein Klasse B seit mindestens 5 Jahren
maximal 3 Punkte im Verkehrszentralregister

Weitere Informationen und Vordrucke zum downloaden findest du hier.


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