Klassen

In folgenden Klassen bilden wir aus:

Klasse M
Klasse A1
Klasse Ab
Klasse Au
Klasse B
Klasse BE
Klasse L
Klasse C
Klasse C1
Klasse C1E
Klasse CE

Klasse M

Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor bis max. 50 cm3 und 45 km / h  

Mindestalter   Vorbesitz erforderlich   Gilt auch für Klasse(n)  
16 Jahre   nein 

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Klasse A1

Krafträder ("Leichtkrafträder") bis 125 cm³, max. 11 KW Nennleistung und max. 80 km / h
für 16- bis 17 jährige; ohne Beschränkung der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit ab 18 Jahre. 

Mindestalter   Vorbesitz erforderlich   Gilt auch für Klasse(n)  
16 Jahre   nein 

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Klasse A (beschränkt)

Krafträder auch mit Beiwagen, mehr als 50 cm 3, oder mehr als 45 km/h Höchstgeschwindigkeit, beschränkt auf max. 25 KW (34 PS) und leistungsbezogenem Leergewicht von max. 0,16 KW / Kg.
Die Beschränkung entfällt zwei Jahre nach Erteilung. 

Mindestalter   Vorbesitz erforderlich   Gilt auch für Klasse(n)  
18 Jahre   nein  A1 und M  

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Klasse A (unbeschränkt)

Krafträder (unbeschränkt) auch mit Beiwagen, über 50 cm3 oder mit einer durch die Bauart
bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 Km / h.  

Mindestalter   Vorbesitz erforderlich   Gilt auch für Klasse(n)  
25 Jahre   nein  A1 und M  

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Klasse B

Kraftwagen bis max. 3,5 to und max. 8 Sitzplätzen (außer dem Fahrersitz), auch mit Anhänger bis 750 kg sowie Zugkombinationen bis 3,5 to, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer als die Leemasse des Zugfahrzeugs ist und die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt. 

Mindestalter   Vorbesitz erforderlich   Gilt auch für Klasse(n)  
18 Jahre   nein  L, M und S  

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Klasse BE

Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger, die nicht in die Klasse B fällt 

Mindestalter   Vorbesitz erforderlich   Gilt auch für Klasse(n)  
18 Jahre   nein  L, M und S  

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Klasse L

Land- und Forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 32 km/h, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und andere Flurförderfahrzeuge jeweils bis 25 km/h.
Mit Anhängern 25 km/h. 

Mindestalter   Vorbesitz erforderlich   Gilt auch für Klasse(n)  
16 Jahre   nein 

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Klasse T

Land- und Forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 40 km/h.
Auch mit Anhängern, für 16- und 17-Jährige sind Zugmaschinen auf 40 km/h beschränkt. 

Mindestalter   Vorbesitz erforderlich   Gilt auch für Klasse(n)  
16 Jahre   nein  L, M und S  

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Klasse C

Kraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 to und max. 8 Sitzplätzen (außer dem Fahrersitz), auch mit Anhänger bis 750 kg.
Befristet: auf 5 Jahre danach für jeweils 5 Jahren; bei Ersterteilung und jeder Verlängerung ärztliche und augenärztliche Untersuchung. 

Mindestalter   Vorbesitz erforderlich   Gilt auch für Klasse(n)  
18 Jahre   C1 

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Klasse C1

Kraftwagen von mehr als 3,5 to bis max. 7,5 to und max. 8 Sitzplätzen (außer dem Fahrersitz), auch mit Anhänger bis 750 kg Gesamtmasse.
Befristet: ja, ab 50. Lebensjahr alle 5 Jahre, bei Ersterteilung und jeder Verlängerung ärztliche und augenärztliche Untersuchung 

Mindestalter   Vorbesitz erforderlich   Gilt auch für Klasse(n)  
18 Jahre  

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Klasse C1E

Züge aus C1-Zugfahrzeug und Anhänger über 0,75 t zul. Gesamtgewicht
Züge bis 12 t zul. Gesamtgewicht (Zul. Gesamtgewicht d. Anhängers nicht größer als Leermasse d. Zugfahrzeuges), unter 21 Jahren keine gewerbliche Güterbeförderung über 7,5 t Gewicht, befristet gültig 

Mindestalter   Vorbesitz erforderlich   Gilt auch für Klasse(n)  
18 Jahre   C1  BE, D1E oder DE sofern D1 oder D vorhanden  

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Klasse CE

Kfz über 3.500 kg mit Anhänger über 750 kg 

Mindestalter   Vorbesitz erforderlich   Gilt auch für Klasse(n)  
18 Jahre   BE, C1E, D1E oder DE sofern D1 bzw. D vorhanden, T  

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